Im Detail

Dokumente rund um die Belegschaftshilfe DATEV-Stiftung

Spendenerklärung

Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen möchten, füllen Sie bitte die Spendenerklärung aus und Senden Sie an die im Formular angegebene Adresse.

Satzung

Die Stiftung führt den Namen „Belegschaftshilfe DATEV-Stiftung“. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung ehemaliger Mitarbeitende der DATEV eG sowie deren Angehörige in aktuellen Notlagen und auf der Grundlage der Mildtätigkeit.

Richtlinien für Unterstützungsleistungen

In den Richtlinien für Unterstützungsleistungen ist genau geregelt, wer die Leistungen des Stiftung DATEV-Belegschaftshilfe in Anspruch nehmen kann.

Als primärer Zweck der Stiftung ist die Unterstützung ehemaliger DATEV-Mitarbeitende und deren Angehörige festgelegt. Will die Stiftung darüber hinaus weitere begünstigte Personengruppen unterstützen, ist stets zu prüfen, ob die verfügbaren Stiftungsmittel hierfür ausreichen.

Geschäftsordnung

Ein Stiftungsrat aus Mitgliedern des DATEV-Vorstands und des DATEV-Aufsichtsrats überwacht alle Aktivitäten der Belegschaftshilfe DATEV-Stiftung.

Um die operativen Tätigkeiten kümmert sich der Stiftungsvorstand, der alle zwei Jahre gewählt wird.

Für den Vorstand der Belegschaftshilfe DATEV-Stiftung gilt die Geschäftsordnung mit Fassung vom 28. Juni 2023.

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